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michi236
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 19
Wohnort: D-Fulda
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Verfasst am: 04.05.2009 21:37 Titel: Verbot Frontschutzsysteme |
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Hallo zusammen.
Heute habe ich gehört, dass ab Anfang 2010 in allen EU-Ländern inkl. der Schweiz der Frontbügel am Country abmontiert werden muss wegen der Umsetzung der EU RL 2005/66/EG, die auch für Altwagen gilt. D.h. hier wird eine geltende Typgenehmigung teilweise ausser Kraft gesetzt.
Der Prüfer hat mir gesagt, für die Montage des Unterfahrschutzes muss und kann man eine andere Lösung finden.
Wie geht Ihr mit diesem Thema um?
Gruss
michi236 _________________ michi236
Country Chrom 91 |
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Country
Anmeldedatum: 05.10.2005 Beiträge: 207
Wohnort: Schleswig/Flensburg
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Verfasst am: 04.05.2009 22:18 Titel: |
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Hast du das nur gehört ???- wo steht das?, Das können die nicht durchsetzen.
sollte die Regierung so etwas machen währe ich gegen eine Sammelklage,
gegen der lieben Regierung, die unser Land in die Finanzkrise und die damit verbundenen, Kurzarbeit,Arbeitslosigkeit,Elend,Verwahrlosung, gebracht hat,
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Hoffi
Anmeldedatum: 22.03.2006 Beiträge: 154
Wohnort: Bergisches Land
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Verfasst am: 05.05.2009 18:47 Titel: |
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Hallo zusammen,
ich habe mir die RL mal angeschaut. Da steht nichts von Altfahrzeugen sondern nur für Fahrzeuge die seit 2008 in den Verkehr gekommen sind und dann auch nur für selbstständige technische Einheiten sprich Nachrüstteile. Da unsere Countries serienmäßig mit Bügeln ausgerüstet sind und die Dinger nicht eingetragen worden sind weil sie zum Fahrzeugkonzept gehören sollte uns das nicht betreffen.
Ich hoffe ich habe das richtig verstanden.
MfG
Hoffi |
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michi236
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 19
Wohnort: D-Fulda
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Verfasst am: 05.05.2009 20:46 Titel: |
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Hallo Hoffi.
Falls Deine Interpretation des Begriffes 'selbstständige Struktur' von den Verkehrsämtern geteilt wird, könnte das eine Antwort sein. Mein Prüfer hat erstaunt festgestellt, dass die Chromfelgen Originalteile sind und hatte deshalb wohl auch keine Ahnung, dass der Frontbügel zum Auslieferzustand des Country gehört. Falls der Begriff 'selbstständige Struktur' jedoch so interpretiert wird, dass der Bügel entfernt werden kann, ohne die Fahrzeugstabilität zu beeinträchtigen, müsste er ab.
Mein erster Gedanke war, wen interessierts und wenn Du wirklich mal in eine Fahrzeugkontrolle kommst, wo der Bügel bemängelt wird, zahlst Du halt eine Strafe und baust ihn für kurze Zeit ab. Zum Problem wird das ganze bei einem Unfall, wenn wegen dem Bügel grobfahrlässiges Verhalten mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug vorgeworfen wird. Dann weigert sich die Versicherung zu zahlen.
Nun habe ich bei verschiedenen Stellen angefragt und keiner weiss was genaues. Das Thema scheint unter den Tisch gefallen zu sein und wird wohl wieder ein echtes Thema im 2010, wenn die ersten bei der Fahrzeugkontrolle stehen und die den sofortigen Abbau des Bügels verlangt.
Gruss
michi236 _________________ michi236
Country Chrom 91 |
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Hoffi
Anmeldedatum: 22.03.2006 Beiträge: 154
Wohnort: Bergisches Land
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Verfasst am: 06.05.2009 07:28 Titel: |
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Hallo,
war heute morgen beim TÜV. Aussage dort der Frontschutzbügel hat Bestandsschutz und kann deshalb dranbleiben.
Schöne Grüsse
Hoffi |
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Duke
Anmeldedatum: 06.10.2005 Beiträge: 290
Wohnort: Köln/Bonn
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Verfasst am: 06.05.2009 18:16 Titel: |
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michi236 hat Folgendes geschrieben: | ......Verhalten mit einem nicht verkehrstüchtigen Fahrzeug vorgeworfen wird. Dann weigert sich die Versicherung zu zahlen.
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ich frage mich wo du diese Information her hast ,.. kannst du dafür eine Quelle nennen ?.Ich wüsste jetzt keinen Grund warum die Versicherung von Ihrer Zahlungspflicht befreit werden könnte nur weil mein Auto heute legal und morgen illegal sein soll .
Duke _________________
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michi236
Anmeldedatum: 17.05.2007 Beiträge: 19
Wohnort: D-Fulda
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Verfasst am: 08.05.2009 22:16 Titel: |
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Hallo.
Für die Schweiz hat der Importeur AMAG die Rechtssituation beim Bundesamt für Strassenverkehr ASTRA abgeklärt. Der Frontbügel kann dranbleiben. Die Argumentation folgt der von Hoffi. Der Frontbügel hat keine Genehmigung als 'selbständige technische Einheit'. Er wird in allen Dokumenten und Bildern als Grundausstattung ab Werk ausgewiesen und fällt damit nicht unter die nachträgliche Anwendung der RL 2005/66/ EG für bestehende Frontschutzsysteme ab 2010.
Ich bin beeindruckt, dass der Schweizer Importeur AMAG auch Halter von fast 20 Jahre alten Autos noch unterstützt.
Gruss
michi236 _________________ michi236
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Dr.Hoppel
Anmeldedatum: 06.10.2005 Beiträge: 295
Wohnort: Wolfsburg - KDF Stadt
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Verfasst am: 09.05.2009 02:57 Titel: |
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...nur in einigen Länder dürfen keine Gitter vor den Hauptscheinwerfern/Abblendlicht sein , wie USA - Japan - Canada ........ die darf man dann bei der Bauartabnahme abmontieren _________________ fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt -- nur ein sterbender Motor muss beatmet werden... |
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